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Das Mattinischloss und die Stallscheune auf Parzelle Nr. 473, Fol. 11, Brig sollen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen und Vorgaben zu einem Jugendwohnheim für verhaltensauffällige junge Menschen aus dem Oberwallis umgebaut werden. Damit das Raumprogramm erfüllt werden kann, sind die bestehenden Bauten durch einen Neubau so zu ergänzen, dass eine geschlossen Anlage entsteht.
Die Aufgabe erfordert von den Architektinnen und Architekten grosse Erfahrung im Umgang mit denkmalpflegerischer Bausubstanz und ein hohes Potential im architektonischen Zugriff für die Verbindung von Neu und Alt.
Beim Mattinischloss handelt es sich um das sog. Mannhaft-Schlösschen, das im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts an ein bereits bestehendes Wohnhaus des 17 Jahrhunderts angebaut worden ist.
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