Ausfüllen der Steuererklärung
Das Steueramt der Gemeinde ist behilflich beim Ausfüllen der Steuererklärung. Die Gebühr zum Ausfüllen der Steuererklärung beträgt 1 Promill des steuerbaren Einkommens. Die Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen keine Gebühr bezahlen.
Fristenverlängerung Die kantonale Steuerverwaltung in Sitten ist zuständig für die Bewilligung von Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung.
Einsprachen Gegen die Veranlagung der Gemeindesteuern kann der Steuerpflichtige bei der Bezirksteuerkommission, Kantonale Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten, Einsprache erheben. Die Einsprache muss schriftlich innert 30 Tagen ab der Eröffnung der Kantonssteuern erfolgen. Eine bereits gegen die Veranlagung der Kantonssteuer derselben Periode rechtsgültig erhobene Einsprache gilt ebenfalls gegen die später eröffnete Veranlagung der Gemeindesteuer.
Aufgaben der Steuerverwaltung
- Erhebung der Steuern der natürlichen und der juristischen Personen
- beraten der Bezirksteuerkommission
- erteilen von Auskünften über die Steuerveranlagungen der natürlichen und juristischen Personen, der Quellensteuern, usw.
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